← LabelAIEU AI Act, Artikel 50: Ein Leitfaden für Händler
Keine Rechtsberatung. Dieser Leitfaden fasst öffentlich verfügbare Informationen zum EU AI Act (Stand Mitte 2026) zur allgemeinen Information zusammen. Er ersetzt keine Beratung durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt, die/der Ihre konkreten Bilder, Ihren Markt und Ihr Geschäft beurteilen kann. LabelAI garantiert nicht, dass die Nutzung Ihren Shop mit dem EU AI Act oder anderen Gesetzen konform macht.
Was regelt Artikel 50?
Artikel 50 des EU AI Acts (Verordnung (EU) 2024/1689) legt Transparenzpflichten für KI-Systeme fest, die Inhalte wie Bilder, Audio, Video und Text erzeugen oder verändern. Es gibt zwei Rollen:
- Anbieter — Unternehmen, die KI-Generierungstools bauen (z. B. Midjourney, OpenAI, Adobe, Stability AI). Sie müssen ihre KI-Ausgaben „so weit technisch machbar“ maschinenlesbar und als künstlich erkennbar markieren.
- Betreiber („Deployer“) — wer ein KI-System beruflich einsetzt. Wenn Sie einen Shopify-Shop betreiben und KI-generierte Bilder zum Verkauf oder zur Bewerbung Ihrer Produkte veröffentlichen, sind Sie Betreiber.
Was müssen Betreiber (Händler) tun?
Nach Art. 50 Abs. 4 müssen Sie, wenn der veröffentlichte Inhalt ein „Deepfake“ ist — also einer echten Person, einem Objekt, Ort oder Ereignis so ähnlich sieht, dass er authentisch wirken würde —, sichtbar offenlegen, dass er künstlich erzeugt oder verändert wurde. Dies muss klar erkennbar sein, sobald Kund:innen das Bild zum ersten Mal sehen, nicht versteckt in den AGB.
Die Deepfake-Nuance — der wichtigste Punkt
Nicht jedes KI-Bild löst eine Kennzeichnungspflicht aus. Entscheidend ist im Wesentlichen, wie realistisch das Bild wirkt:
- Wahrscheinlich kennzeichnungspflichtig:fotorealistische KI-Produktfotos, KI-„Lifestyle“-Szenen mit KI-generierten Personen oder Umgebungen, KI-Bilder, die für echte Fotos gehalten werden könnten.
- Wahrscheinlich nicht kennzeichnungspflichtig:offensichtlich stilisierte Illustrationen, Icons, abstrakte Grafiken oder kleinere KI-gestützte Bearbeitungen (Rauschunterdrückung, Belichtungskorrektur), die die Bedeutung des Bildes nicht wesentlich verändern.
- Rechtlich noch ungeklärt: die Grenze zwischen „fotorealistisch“ und „erkennbar künstlich“ ist bislang nicht höchstrichterlich geklärt. Im Zweifel ist eine Kennzeichnung die sicherere Wahl.
Wichtiger Nebenpunkt: Eine KI-Kennzeichnung entschuldigt keine irreführende Darstellung. Zeigt ein KI-Bild die falsche Farbe, das falsche Material oder ein falsches Merkmal Ihres tatsächlichen Produkts, ist das unabhängig davon nach dem UWG unzulässig — eine Kennzeichnung heilt keine Täuschung.
Zeitplan
| 1. Aug. 2024 | Der EU AI Act tritt in Kraft |
| Q4 2025 – Q2 2026 | Entwürfe des Code of Practice zur Kennzeichnung von KI-Inhalten |
| 9.–10. Juni 2026 | Finaler, freiwilliger Code of Practice veröffentlicht |
| 2. Aug. 2026 | Artikel 50 wird durchsetzbar — Behörden können tätig werden, Bußgelder greifen |
Bußgelder
Verstöße gegen Artikel 50 können mit Bußgeldern von bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden (bei KMU: der jeweils niedrigere Wert). In Deutschland drohen bei nicht gekennzeichneten Deepfakes zusätzlich Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbänden nach dem UWG, unabhängig von der behördlichen Durchsetzung des AI Acts.
Wie LabelAI hilft
- Scan — LabelAI prüft die Produkt- und Dateibilder Ihres Shops auf Hinweise auf KI-Generierung (eingebettete Metadaten, Dateinamen, Alt-Texte).
- Prüfen — Sie sehen jeden Vorschlag mit Konfidenzwert und Begründung und entscheiden, welche Bilder Sie kennzeichnen. Nichts wird automatisch gekennzeichnet.
- Kennzeichnen — nach Ihrer Bestätigung erscheint automatisch ein kleines „KI-generiert“-Badge neben dem Bild im Storefront — ohne Theme-Code.
Was LabelAI nicht kann
- Es kann nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein konkretes Bild rechtlich ein „Deepfake“ im Sinne von Art. 50 ist — die Erkennung von LabelAI ist heuristisch (Metadaten können beim Upload entfernt werden; Dateinamen und Alt-Texte können falsch oder unvollständig sein).
- Es garantiert keine „AI-Act-Konformität“ Ihres Shops.
- Es prüft nicht die inhaltliche Richtigkeit Ihrer Produktbeschreibungen oder irreführende Angaben, die nichts mit der KI-Kennzeichnung zu tun haben.
Für eine verbindliche Einschätzung — besonders bei Grenzfällen oder hohem Risiko — wenden Sie sich an eine im AI Act und (bei Verkauf nach Deutschland) im UWG erfahrene Rechtsberatung.