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EU AI Act, Artikel 50: Ein Leitfaden für Händler

Keine Rechtsberatung. Dieser Leitfaden fasst öffentlich verfügbare Informationen zum EU AI Act (Stand Mitte 2026) zur allgemeinen Information zusammen. Er ersetzt keine Beratung durch eine qualifizierte Rechtsanwältin oder einen qualifizierten Rechtsanwalt, die/der Ihre konkreten Bilder, Ihren Markt und Ihr Geschäft beurteilen kann. LabelAI garantiert nicht, dass die Nutzung Ihren Shop mit dem EU AI Act oder anderen Gesetzen konform macht.

Was regelt Artikel 50?

Artikel 50 des EU AI Acts (Verordnung (EU) 2024/1689) legt Transparenzpflichten für KI-Systeme fest, die Inhalte wie Bilder, Audio, Video und Text erzeugen oder verändern. Es gibt zwei Rollen:

Was müssen Betreiber (Händler) tun?

Nach Art. 50 Abs. 4 müssen Sie, wenn der veröffentlichte Inhalt ein „Deepfake“ ist — also einer echten Person, einem Objekt, Ort oder Ereignis so ähnlich sieht, dass er authentisch wirken würde —, sichtbar offenlegen, dass er künstlich erzeugt oder verändert wurde. Dies muss klar erkennbar sein, sobald Kund:innen das Bild zum ersten Mal sehen, nicht versteckt in den AGB.

Die Deepfake-Nuance — der wichtigste Punkt

Nicht jedes KI-Bild löst eine Kennzeichnungspflicht aus. Entscheidend ist im Wesentlichen, wie realistisch das Bild wirkt:

Wichtiger Nebenpunkt: Eine KI-Kennzeichnung entschuldigt keine irreführende Darstellung. Zeigt ein KI-Bild die falsche Farbe, das falsche Material oder ein falsches Merkmal Ihres tatsächlichen Produkts, ist das unabhängig davon nach dem UWG unzulässig — eine Kennzeichnung heilt keine Täuschung.

Zeitplan

1. Aug. 2024Der EU AI Act tritt in Kraft
Q4 2025 – Q2 2026Entwürfe des Code of Practice zur Kennzeichnung von KI-Inhalten
9.–10. Juni 2026Finaler, freiwilliger Code of Practice veröffentlicht
2. Aug. 2026Artikel 50 wird durchsetzbar — Behörden können tätig werden, Bußgelder greifen

Bußgelder

Verstöße gegen Artikel 50 können mit Bußgeldern von bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden (bei KMU: der jeweils niedrigere Wert). In Deutschland drohen bei nicht gekennzeichneten Deepfakes zusätzlich Abmahnungen von Mitbewerbern oder Verbänden nach dem UWG, unabhängig von der behördlichen Durchsetzung des AI Acts.

Wie LabelAI hilft

  1. Scan — LabelAI prüft die Produkt- und Dateibilder Ihres Shops auf Hinweise auf KI-Generierung (eingebettete Metadaten, Dateinamen, Alt-Texte).
  2. Prüfen — Sie sehen jeden Vorschlag mit Konfidenzwert und Begründung und entscheiden, welche Bilder Sie kennzeichnen. Nichts wird automatisch gekennzeichnet.
  3. Kennzeichnen — nach Ihrer Bestätigung erscheint automatisch ein kleines „KI-generiert“-Badge neben dem Bild im Storefront — ohne Theme-Code.

Was LabelAI nicht kann

Für eine verbindliche Einschätzung — besonders bei Grenzfällen oder hohem Risiko — wenden Sie sich an eine im AI Act und (bei Verkauf nach Deutschland) im UWG erfahrene Rechtsberatung.